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Flugverspätung nach London

    London-Bridge-grossUnsere Koffer sind gepackt und meine Kinder und ich freuen uns auf unseren alljährlichen Flug nach London um meinen Mann auf einem mehrmonatigen Geschäftstermin zu besuchen. Seit ich eine junge Mutter bin und nur noch halbtags arbeiten gehen kann, sitzt das Geld nicht mehr so locker wie früher. Da die Firma von meinem Mann in der Vergangenheit den einen oder anderen Flug für Familienangehörige springen ließ, dies aber aufgrund von Sparmaßnahmen nicht mehr der Fall ist, mussten wir uns die kleine Abstecherreise eben zusammensparen. Die Sehnsucht macht es möglich…

    Umso ärgerlicher ist es  aber dann, wenn es bei der Flugreise, auf die man monatelang gespart hat, zu Verspätungen kommt oder die Reise sogar ganz ins Wasser fällt. So wie bei uns. Wir kommen zum Flughafen und sehen sofort am Infoschalter, dass der Flug „Delayed“ ist. Wer mit schreienden Kindern schonmal am Flughafen stundenlang gewartet hat, weiß von der Situation sicher ein Lied zu singen. Unser Flug hatte unter dem Strich ganze 4 Stunden Verspätung, was nciht bedeutet, dass ich die Zeit tatenlos im Flughafencafe verbracht habe. Ich habe das kostenlose W-Lan genutzt um ein wenig zu recherchieren wem ich wie diese Verspätung kostenmäßig aufs Auge drücken kann. Das gefundene möchte ich gerne hier mit meinen Lesern teilen.

    Rechte bei Flugverspätungen

    Also: Welche Rechte habe ich als Flugreisender eigentlich, wenn mein Flug eine Verspätung hat oder gar ganz ausfällt? Die Fluggesellschaften jedenfalls haben mich nicht aufgeklärt, warum auch? Glücklicherweise wies mich ein anderer Passagier, dem dieses Malheur wohl schön häufiger passiert ist, darauf hin, dass die Fluggesellschaften bei einer Verspätung oder einem Ausfall des Fluges zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind. Darum auch meine Recherche im Internet.  Maßgeblich hierfür ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet wurde und seit 2005 in Kraft ist. Unter die Verordnung fallen alle Billig-, Charter- und Linienflüge, die in der EU abgeflogen sind und alle Flüge, die in der EU gelandet sind und die Fluggesellschaft in der EU ihren Hauptsitz hat.

    Grundlagen für verschiedene Ansprüche

    Es gibt verschiedene Grundlagen, wann eine Fluggesellschaft Entschädigungszahlungen leisten muss. Diese sind insbesondere bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung des Fluges gegeben. Zusätzlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, bei denen sich die Rechtslage jedoch in einer Grauzone befindet und der Einzelfall geprüft werden muss. Nicht zu leisten muss eine Fluggesellschaft, wenn die Gründe für eine nicht ordnungsmäßige Durchführung des Fluges nicht von ihr zu vertreten sind. Beispiele hierfür sind Streik, Wetter oder eine unerwartete Sperrung des Luftraums infolge von politischen Unruhen.

    Alle drei Gründe waren bei uns nicht der Fall… Das hat mich weiter angespornt…

    Allerdings besitzt die Fluggesellschaft eine Sorgfaltspflicht, sodass sie für die Betreuung ihrer Passagiere mitverantwortlich ist. Muss ich als Mutter mit meinem Baby in einem Hotel übernachten, muss die Fluggesellschaft dafür aufkommen. Zu dieser Sorgfaltspflicht zählt auch die Bereitstellung von Verpflegung und Getränken. So weit kam es zum Glück nicht.

    Was tun bei Ansprüchen?

    Natürlich kenne ich mich als Mutter, die zur Zeit andere Prioritäten setzen muss, nicht besonders gut aus hinsichtlich der Rechtslage im europäischen Flugverkehr. Reichen meine vier Stunden Flugverspätung schon für einen Entschädigungsanspruch aus oder welche Rahmenbedingungen müssen vorliegen? Zum Glück gibt es mittlerweile Start-ups, die sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen der Flugreisenden spezialisiert haben und die Rechtslage genau kennen. Gefunden habe ich im internet den Service von Flightright.de, wo ich mir schnell einen Überblick über meine Ansprüche machen konnte sowie erste Infos einholen konnte. Dazu habe ich einfach die Flugnummer und das Flugdatum in einen Entschädigungsrechner eingetragen und erhielt sofort ein Ergebnis, welche Entschädigungsleistungen seitens der Fluggesellschaft mir zustünden. So habe ich beispielsweise herausgefunden, dass die Höhe des Anspruchs nach der Flugweite und der Verspätung gestaffelt ist und zwischen 250 Euro (Flugstrecke bis 1.500 Kilometer und Verspätung ab zwei Stunden) und 600 Euro (Flugstrecke über 3.500 Kilometer und Verspätung über vier Stunden) liegt.

    Die Entschädigungsleistung der Fluggesellschaft kann ich als junge Mutter bei meinem knappen Budget sehr gut gebrauchen. Ich habe das Geld schon für den nächsten Urlaub auf unsere Lieblingsinsel Mallorca eingeplant, der hoffentlich diesmal ohne Komplikationen verläuft und ich etwas Erholung finden kann. Die Fluggesellschaft hat anstandslos überwiesen und mir einen Tel der Kosten erstattet.